Rettungsgassen-Blockierer werden härter bestraft

28. September 2017
Allgemeine Nachrichten 2017
Ein Bußgeld von 200 Euro aufwärts und ein einmonatiges Fahrverbot erwartet zukünftig die Blockierer einer Rettungsgasse. Die Rettungsgasse ist grundsätzlich bereits bei stockendem Verkehr zu bilden. Nicht erst, wenn alle Fahrzeuge stehen und nicht erst, wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern!

Eine gute Rettungsgasse kann im Ernstfall Menschenleben retten. Verkehrsteilnehmer, die diese behindern oder gar vollständig blockieren müssen zukünftig tiefer in die Tasche greifen: Statt bisher 20 Euro werden jetzt im günstigsten Fall 200 Euro fällig. Werden durch das Handeln der Autofahrer Personen gefährdet oder kommt es zu Sachbeschädigung, kann die Strafe gar auf 320 Euro ansteigen. Damit verbunden gibt es für den Fahrer etwas Bedenkzeit: Einen Monat wird der Führerschein entzogen.

Leider hat sich in vielen Köpfen festgesetzt, dass die Rettungsgasse erst dann zu bilden ist, wenn sich Einsatzkräfte nähern. Absolut falsch! Schon bei stockendem/zähfließendem Verkehr ist die Gasse freizuhalten! Siehe unsere Rubrik Rettungsgasse.