Rettungsgasse

Rettungsgasse rettet Leben: Frühzeitig richtig handeln!

Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau führen, muss zu jeder Zeit ein Fahrweg für Rettungskräfte - die Rettungsgasse - freigehalten werden. Diese spart den Einsatzkräften wertvolle Zeit und kann im besten Fall Leben retten. Die Funktionsweise der Rettungsgasse ist dabei denkbar einfach:
 

  • Bei zweispurigen Straßen fahren Sie auf der linken Spur soweit wie möglich nach links (z.B. in Richtung Mittelleitplanke). Sie dürfen dabei die linke Straßenbegrenzungslinie auch überfahren. Auf der rechten Spur fahren Sie soweit wie möglich rechts. Sie dürfen wenn es der Rettungsgasse dienlich ist vorsichtig den Pannenstreifen/Standstreifen befahren!

  • Bei mehrspurigen Straßen fahren Sie auf der linken Spur soweit wie möglich nach links (z.B. in Richtung Mittelleitplanke). Sie dürfen dabei die linke Straßenbegrenzungslinie auch überfahren. Alle weiteren Spuren fahren soweit wie möglich rechts und nutzen dabei wenn es der Rettungsgasse dienlich ist auch vorsichtig den Pannenstreifen. Die Rettungsgasse ist also immer zwischen der linken Spur und der danebenliegenden Spur zu bilden.


Ganz wichtig - unbedingt beachten:

  • Die Rettungsgasse ist grundsätzlich bereits bei stockendem Verkehr zu bilden. Nicht erst, wenn alle Fahrzeuge stehen und nicht erst, wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern! Halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann!

  • Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Behinderung beträgt die Strafe 240 Euro und es gibt dann generell ein einmonatiges Fahrverbot. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann die Geldbuße bei bis zu 320 Euro plus Fahrverbot liegen. "Hab ich nicht gewusst" gilt nicht - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

  • Beachten Sie, dass Großfahrzeuge mit entsprechender Breite zur Einsatzstelle müssen. Jede Engstelle kostet wertvolle Minuten.

  • Die Rettungsgasse ist dauerhaft freizuhalten: Weitere Kräfte können gegebenenfalls nachkommen.

  • Machen Sie andere Fahrzeugführer freundlich auf die Rettungsgasse aufmerksam, beispielsweise wenn diese im Stau ihr Fahrzeug verlassen.

  • Beim verbotswidrigen Befahren einer Rettungsgasse (auch entgegen der Fahrtrichtung) wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Nötigung und der Gefährlichen Körperverletzung eingeleitet.

  • Der Pannenstreifen/Standstreifen darf zur Bildung der Rettungsgasse befahren werden.